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   BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85   

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BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85 (https://dejure.org/1985,11138)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1985 - 2 StR 48/85 (https://dejure.org/1985,11138)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1985 - 2 StR 48/85 (https://dejure.org/1985,11138)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung eines Erschwerungsgrundes des Diebstahls in einem besonders schweren Fall

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 535/79

    Voraussetzungen des besonders schwerer Falls des (versuchten) Diebstahls

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
    Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte (BayObLGSt 1980, 26; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222 und OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]) ist nicht notwendig, daß er sich bereits den Zugang in den umschlossenen Raum verschafft hat.
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
    Bei einer solchen Sachlage ist für die Anwendung der in den Entscheidungen BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33 entwickelten Grundsätze kein Raum.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1983 - 2 Ss 254/83
    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
    Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte (BayObLGSt 1980, 26; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222 und OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]) ist nicht notwendig, daß er sich bereits den Zugang in den umschlossenen Raum verschafft hat.
  • OLG Stuttgart, 23.01.1981 - 1 Ss (25) 866/80
    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
    Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte (BayObLGSt 1980, 26; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222 und OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]) ist nicht notwendig, daß er sich bereits den Zugang in den umschlossenen Raum verschafft hat.
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
    Nach der st. Rspr. des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.) kann es zur Anwendung dieser Vorschrift im Versuchsfall genügen, daß der Täter mit dem Ziel der Verwirklichung des Erschwerungsgrundes unmittelbar angesetzt hat.
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Dessen 2. Strafsenat hat sie in einem Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 48/85 - ohne weitere rechtliche Begründung erneut bestätigt, nachdem der beschließende Senat die Rechtsfrage in seinem Urteil vom 8. Februar 1984 (NStZ 19134, 262) ausdrücklich offengelassen hatte und über sie in dem auf Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangenen Beschluß vom 22. August 1984 (NStZ 1985, 217 = Strafverteidiger 1985, 103 mit Anm. Arzt S. 104) nicht hatte zu befinden brauchen.
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

    Da der Bundesgerichtshof in BGHSt 33, 370, 374 jedoch unter Verweis auf § 23 Abs. 2 StGB ausführt, Wille des Gesetzes sei es, die versuchte Tat, sofern sie strafbar sei, grundsätzlich derselben Strafdrohung zu unterwerfen wie die vollendete, so daß sich der Strafrahmen insoweit nach dem Tatentschluß bestimme, und ferner in der bei Fabry (NJW 1986, 15, 19) zitierten Entscheidung des BGH vom 3.5.1985 - 2 StR 48/85 - dargelegt wird, zur Anwendung des § 243 StGB im Versuchsfall könne genügen, daß der Täter mit dem Ziel der Verwirklichung des Regelbeispiels zur Tat angesetzt habe, ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, daß das Landgericht den Strafrahmen des § 243 StGB herangezogen hat.
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